Gemeinnützigkeit

Der Verein ist wegen Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2. Satz 1 Nr. 1 AO) durch Bescheinigung des Finanzamtes Moers, St. Nr. 119/5714/2664 vom 29.03.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, da er unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.

Spender und Mitglieder können ihre Spende oder den Mitgliedsbeitrag steuerlich bis zu einem Betrag in Höhe von 200 € geltend machen. Es reicht der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes aus. Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung benötigen, ist der Verein berechtigt, eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschreibenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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